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AutorenbildRechtsanwalt Peter Emil Monz

Bundesverfassungsgericht muß schon wieder Bürgerrechte vor bayerischem Sicherheitsgesetz schützen

Am 26.04.2022 hat das BVerfG (Az: 1 BvR 1619/17) gleich fast alle wichtigen Befugnisregelungen im neuen bayerischen Verfassungsschutzgesetz (Bay VSG) als verfassungswidrig eingestuft. Diese Regelungen, die dem bayerischen Verfassungsschutz Eingriffe in Grundrechte von Bürgern erlauben, verstoßen gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Fernmeldegesetz und gegen das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung und sind mit dem Grundgesetz unvereinbar.

- Es wurden die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und für die online Durchsuchung wegen Mißachtung des Kernbereichsschutzes (!) des Grundrechts aus Art 13 GG als verfassungswidrig festgestellt.

- Die Regelung zur Ortung von Mobilfunkgeräten ist verfassungswidrig, weil die Voraussetzungen nicht genau geregelt und zu weitreichend sind und eine zu lange Überwachung ohne Begrenzung zulassen.

- Die Regelung der Auswertung von Verkehrsdaten aus Mobilfunk ist wegen Verletzung der Normenklarheit verfassungswidrig. (Heißt: Man sagt nicht genau was man alles will - und will damit alles dürfen)

- Die Regelung zur Beschäftigung von verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten (=V-Leute) sind verfassungswidrig, weil Sie keine Begrenzungen bzgl. der zu überwachenden Zielpersonen haben und keine unabhängige Vorabkontrolle regeln!

- Die Regelung zur Observation außerhalb der Wohnung sind verfassungswidrig, weil sie nicht auf bestimmte besonders überwachungsbedürftige Personen beschränkt ist. (als gäbe es ein Grundrecht der Behörden auf jedermanns- und jederorts- und zeitsüberwachung).

Die Fehler der Gesetzgebung sind m.E. derart gravierend, dass man von groben Anfängerfehlern bei der Gesetzgebung sprechen kann. Andererseits sind beim Bayerischen Gesetzgeber sehr hoch qualifizierte Jurist/Innen tätig. Es fragt sich daher, ob diese Gesetzgebung nicht wie bereits vorgehend die bayerische Gesetzgebung zum Polizeigesetz (das teils schon vorsichtshalber entschärft wurde weil Verfassungsbeschwerden erfolgten) nicht ein weiterer Versuch ist mit grenzüberschreitenden Maximalregelungen bürgerliche Freiheiten möglichst weit einzuschränken und Überwachungsmöglichkeiten zu schaffen. Das Prinzip "Kamel fordern, Ziege kriegen" sollte nicht Maß der gesetzgeberischen Ziele sein, wenn es um Bürgerrechte geht. Zwar kann es ohne Sicherheit keine Freiheit geben, jedoch ist diese Art des Vorgehens eines Rechtsstaates unseriös und der Sache nicht mehr angemessen und noch weniger dienlich. Offenbar ist den Gesetzgebern wohl nicht klar, dass sich die Mehrheiten im Staate und damit auch die Rechtshandhabung und -auslegung in Behörden je nach politischer Großwetterlage ändern können und diese weitgehenden Regelungen dann auch von Leuten (zB. rechtsradikal) angewendet werden können, welche die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ganz anders auslegen. Denn die Gesetze sind bzgl. der Personen die Sie anwenden und vor allem gegen die sie angewendet werden, blind. Dank dem Bundesverfassungsgericht ein guter Tag für den Rechtsstaat und unsere Freiheitsrechte!

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