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  • AutorenbildRechtsanwalt Peter Emil Monz

YPJ und YPG Zeichen zeigen ist nicht stets strafbar #Rojava

Aktualisiert: 21. Apr. 2021

Das AG München hat in einem Urteil vom Juni 2019 einen Angeklagten vom Vorwurf des Verwendens verbotener Kennzeichen freigesprochen. Das Bay ObLG hat den Freispruch bestätigt.

Der Angeklagte hat auf einer Demonstration in der sogar Zeichen der PKK gezeigt wurden eine Flagge der YPJ, der Kampfverbände kurdischer Frauen, gezeigt.

Nach Ansicht der bayerischen Staatsanwaltschaften genügt bereits das Zeigen von Zeichen und Flaggen, die einen PKK Bezug iSe. Usurpation haben, um Anklage zu erheben.

Dem AG München genügte dies in seinem wohl begründeten Urteil vom Juni 2019 nicht und sprach den Angeklagten frei. Die Urteilsbegründung ist auf ähnlich gelagerte Sachverhalte übertragbar, also zB auf facebook oder instagram posts etc. mit Zeichen von PKK nahen Organisationen wie YPG o.ä..


Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig. Das Bay ObLG ist der Ansicht des AG München gefolgt.

Im Falle eines Ermittlungsverfahrens, Urteils oder Strafbefehls wegen des Verwendens von YPG, YPJ Fahnen oder Zeichen oder ähnlichen sogenannten usurpierten PKK-Zeichen sollte daher stets Rechtsmittel eingelegt werden. Dh. Strafbefehle, Urteile nicht akzeptieren.


Besser ist es bereits bei Ermittlungen seitens der Polizei sofort Kontakt aufzunehmen, um frühzeitig auf die Rechtslage hinzuweisen. Hierzu berate ich Sie gerne.

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